ANHANG II RL 2018/410/EU

In Anhang IV Teil A der Richtlinie 2003/87/EG erhält der Absatz unter der vierten Überschrift „Überwachung anderer Treibhausgasemissionen” folgende Fassung:

„Zu verwenden sind standardisierte oder etablierte Verfahren, die von der Kommission in Zusammenarbeit mit allen relevanten Interessenträgern entwickelt und gemäß Artikel 14 Absatz 1 angenommen worden sind.”

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