ANHANG RL 2018/739/EU
Anhang III Ausnahme 6a der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:
6a. | Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei |
Läuft ab am
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6a. I | Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei und in Bauteilen aus stückfeuerverzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,2 % Blei. | Läuft am 21. Juli 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10 ab. |
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