ANHANG RL 2018/740/EU

Anhang III Ausnahme 6b der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:

6b. Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei

Läuft ab am

21. Juli 2021 für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie;

21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;

21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11.

6b. I Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von bis zu 0,4 % Blei, sofern es aus recyceltem bleihaltigem Aluminiumschrott stammt Läuft am 21. Juli 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10 ab.
6b. II Blei als Legierungselement in Aluminium für Zerspanungszwecke mit einem Massenanteil von bis zu 0,4 % Blei Läuft am 18. Mai 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10 ab.

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