ANHANG RL 2018/740/EU
Anhang III Ausnahme 6b der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:
6b. | Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei |
Läuft ab am
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6b. I | Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von bis zu 0,4 % Blei, sofern es aus recyceltem bleihaltigem Aluminiumschrott stammt | Läuft am 21. Juli 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10 ab. |
6b. II | Blei als Legierungselement in Aluminium für Zerspanungszwecke mit einem Massenanteil von bis zu 0,4 % Blei | Läuft am 18. Mai 2021 für die Kategorien 1 bis 7 und 10 ab. |
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