Artikel 2 RL 2018/844/EU

Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU

Artikel 4 der Richtlinie 2012/27/EU erhält folgende Fassung:

Artikel 4 Gebäuderenovierung

Eine erste Fassung der langfristigen Strategie der Mitgliedstaaten zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des nationalen Bestands an sowohl öffentlichen als auch privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden wird bis 30. April 2014 veröffentlicht und anschließend alle drei Jahre aktualisiert und der Kommission als Teil der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne vorgelegt.

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