Artikel 18 RL 2019/1024/EU

Bewertung durch die Kommission

(1) Frühestens am 17. Juli 2025 führt die Kommission eine Bewertung dieser Richtlinie durch und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse dieser Bewertung.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle erforderlichen Angaben zur Ausarbeitung des Berichts.

(2) Bei der Bewertung werden insbesondere der Anwendungsbereich und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Richtlinie geprüft, einschließlich

a)
des Steigerungsgrads der Weiterverwendung — vor allem durch KMU — von Dokumenten des öffentlichen Sektors, auf die diese Richtlinie anwendbar ist;
b)
der Auswirkungen der hochwertigen Datensätze;
c)
der Auswirkungen der angewandten Grundsätze für die Bemessung der Gebühren und Entgelte und der Weiterverwendung amtlicher Rechtsetzungs- und Verwaltungstexte;
d)
der Weiterverwendung von Dokumenten im Besitz anderer Einrichtungen als öffentlicher Stellen;
e)
der Verfügbarkeit und Verwendung von API;
f)
des Zusammenwirkens der Datenschutzvorschriften und der Möglichkeiten der Weiterverwendung;
g)
weiterer Möglichkeiten der Verbesserung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts und der Förderung der Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.