Artikel 5 RL 2019/1160/EU
Überprüfung
Spätestens am 2. August 2023 legt die Kommission einen Bericht vor, in dem unter anderem bewertet wird, welche Vorteile mit der Harmonisierung der Bestimmungen für OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die herausfinden möchten, inwieweit die Anleger Interesse an einem bestimmten Anlagekonzept oder einer bestimmten Anlagestrategie haben, einhergehen und ob zu diesem Zweck Änderungen der Richtlinie 2009/65/EG erforderlich sind.
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