Artikel 1 RL 2019/130/EU

Die Richtlinie 2004/37/EG wird wie folgt geändert:

1.
Folgender Artikel wird eingefügt:

Artikel 13a Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern

Etwaige Vereinbarungen, die im Bereich dieser Richtlinie zwischen den Sozialpartnern geschlossen werden, sind auf der Webseite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) aufzulisten. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

2.
In Anhang I werden folgende Punkte angefügt:

(7)
Arbeiten, bei denen dermale Exposition gegenüber Mineralölen besteht, die zuvor in Verbrennungsmotoren zur Schmierung und Kühlung der beweglichen Teile des Motors verwendet wurden.
(8)
Arbeiten, bei denen eine Exposition gegenüber Dieselmotoremissionen besteht.

(3)
Anhang III erhält die Fassung im Anhang der vorliegenden Richtlinie.

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