ANHANG RL 2019/171/EU

Anhang III Eintrag 8b erhält folgende Fassung:

8b. Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten

Gilt für die Kategorien 8, 9 und 11 und läuft ab am

21. Juli 2021 für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie;

21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;

21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11.

8b. I

Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten für den Einsatz in

Sicherungen,

Temperaturfühlern,

thermischem Motorschutz (ausgenommen hermetischer thermischer Motorschutz)

Schalter Wechselstrom für

6 A und darüber bei 250 V AC oder darüber oder

12 A und darüber bei 125 V AC oder darüber,

Schalter Gleichstrom für 20 A und darüber bei 18 V DC oder darüber, und

Schalter für den Einsatz bei einer Netzfrequenz von ≥ 200 Hz.

Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10 und läuft ab am 21. Juli 2021.

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