Anhang III Eintrag 8b erhält folgende Fassung:
8b. |
Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten |
Gilt für die Kategorien 8, 9 und 11 und läuft ab am
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21. Juli 2021 für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie;
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21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;
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21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11.
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8b. I |
Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten für den Einsatz in
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Sicherungen,
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Temperaturfühlern,
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thermischem Motorschutz (ausgenommen hermetischer thermischer Motorschutz)
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Schalter Wechselstrom für
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6 A und darüber bei 250 V AC oder darüber oder
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12 A und darüber bei 125 V AC oder darüber,
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Schalter Gleichstrom für 20 A und darüber bei 18 V DC oder darüber, und
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Schalter für den Einsatz bei einer Netzfrequenz von ≥ 200 Hz.
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Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10 und läuft ab am 21. Juli 2021. |
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