ANHANG RL 2019/173/EU
Anhang III Eintrag 21 erhält folgende Fassung:
21. | Blei und Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Glas wie Borosilicatglas und Kalk-Natron-Glas |
Gilt für die Kategorien 8, 9 und 11 und läuft ab am
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21a. | Cadmium für Filterfunktionen in farbig bedrucktem Glas, das als Bauteil in Beleuchtungsanwendungen in Displays und Schalttafeln von Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzt wird | Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10, mit Ausnahme der Verwendungen, die unter Eintrag 21b oder Eintrag 39 fallen, und läuft ab am 21. Juli 2021. |
21b. | Cadmium in Druckfarben zum Aufbringen von Emails auf Glas wie Borosilicatglas und Kalk-Natron-Glas | Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10, mit Ausnahme der Verwendungen, die unter Eintrag 21a oder Eintrag 39 fallen, und läuft ab am 21. Juli 2021. |
21c. | Blei in Druckfarben zum Aufbringen von Email auf anderes Glas als Borosilicatglas | Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10 und läuft ab am 21. Juli 2021. |
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