ANHANG RL 2019/1936/EU
Die Anhänge der Richtlinie 2008/96/EG werden wie folgt geändert:
- 1.
-
Anhang I wird wie folgt geändert:
- a)
-
Der Titel erhält folgende Fassung:
ANHANG I
INDIKATIVE ELEMENTE DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN HINSICHTLICH DER STRASSENVERKEHRSSICHERHEIT .
- b)
-
In Abschnitt 2 erhält Buchstabe e folgende Fassung:
- e)
- Verkehr (z. B. Verkehrsaufkommen, Verkehrskategorisierung nach Arten), einschließlich geschätzter Fußgänger- und Radfahrerströme in Abhängigkeit der Merkmale der Nutzung der angrenzenden Flächen;.
- 2.
-
Anhang II wird wie folgt geändert:
- a)
-
Der Titel erhält folgende Fassung:
ANHANG II
INDIKATIVE ELEMENTE DER STRASSENVERKEHRSSICHERHEITSAUDITS .
- b)
-
In Abschnitt 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
- n)
-
Vorkehrungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:
- i)
- Vorkehrungen für Fußgänger,
- ii)
- Vorkehrungen für Radfahrer, darunter das Vorhandensein von Alternativstrecken oder von Abtrennungen vom schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr,
- iii)
- Vorkehrungen für zweirädrige Kraftfahrzeuge;
- iv)
- Dichte und Lage von Fußgänger- und Radfahrerüberwegen,
- v)
- Vorkehrungen für Fußgänger und Radfahrer auf den betroffenen Straßen in dem jeweiligen Bereich,
- vi)
- Abtrennung vom schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr, für Fußgänger und Radfahrer oder Vorhandensein direkter Alternativstrecken auf Straßen niedrigerer Kategorie;.
- c)
-
Abschnitt 2 Buchstabe h erhält folgende Fassung:
- h)
-
Vorkehrungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:
- i)
- Vorkehrungen für Fußgänger,
- ii)
- Vorkehrungen für Radfahrer,
- iii)
- Vorkehrungen für zweirädrige Kraftfahrzeuge;.
- 3.
-
Folgender Anhang wird eingefügt:
ANHANG IIa
- 1.
-
Straßentrassierung und Querschnitt:
- a)
- Sichtbarkeit und Sichtweiten;
- b)
- Geschwindigkeitsbeschränkung und Geschwindigkeitszonen;
- c)
- Selbsterklärende Trassierung (d. h. Erkennbarkeit der Trassierung durch die Verkehrsteilnehmer);
- d)
- Zugang zu angrenzenden Grundstücken und Erschließungen;
- e)
- Zugang von Einsatz- und Dienstfahrzeugen;
- f)
- Sicherheitsvorkehrungen an Brücken und Durchlässen;
- g)
- Gestaltung des Straßenrands (Randstreifen, unbefestigter Fahrbahnrand, Abtrage- und Aufschüttungsböschungen).
- 2.
-
Kreuzungen und Anschlussstellen:
- a)
- Angemessenheit der Art der Kreuzung/Anschlussstelle;
- b)
- Geometrie der Gestaltung der Kreuzung/Anschlussstelle;
- c)
- Sichtbarkeit und Erkennbarkeit (Wahrnehmung) von Kreuzungen;
- d)
- Sichtbarkeit an der Kreuzung;
- e)
- Gestaltung zusätzlicher Fahrspuren an Kreuzungen;
- f)
- Verkehrsregelung an Kreuzungen (z. B. Halt-Zeichen, Lichtsignalanlagen usw.);
- g)
- Vorhandensein von Fußgänger- und Radfahrerüberwegen.
- 3.
-
Vorkehrungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:
- a)
- Vorkehrungen für Fußgänger,
- b)
- Vorkehrungen für Radfahrer,
- c)
- Vorkehrungen für zweirädrige Kraftfahrzeuge;
- d)
- öffentliche Verkehrsmittel und Infrastrukturen;
- e)
- höhengleiche Bahnübergänge (insbesondere unter Hinweis auf die Art des Übergangs und darauf, ob es sich um bemannte, unbemannte, manuell oder automatisiert betriebene Anlagen handelt).
- 4.
-
Beleuchtung, Beschilderung und Markierungen:
- a)
- kohärente Verkehrszeichen, keine Sichtbehinderung;
- b)
- Erkennbarkeit von Straßenverkehrszeichen (Anordnung, Größe, Farbe);
- c)
- Wegweiser;
- d)
- kohärente Fahrbahnmarkierungen und Leitelemente;
- e)
- Erkennbarkeit der Fahrbahnmarkierungen (Anordnung, Abmessungen und Retroreflexion unter trockenen und feuchten Bedingungen);
- f)
- geeigneter Kontrast von Fahrbahnmarkierungen;
- g)
- Beleuchtung beleuchteter Straßen und Kreuzungen;
- h)
- geeignete straßenseitige Ausrüstung.
- 5.
-
Lichtsignalanlagen:
- a)
- Betrieb;
- b)
- Sichtbarkeit.
- 6.
-
Objekte, freizuhaltende Flächen und Fahrzeugrückhaltesysteme:
- a)
- Straßenseitenraum einschließlich Vegetation;
- b)
- Gefahren am Straßenrand und Abstand vom Fahrbahn- oder Radwegrand;
- c)
- benutzerfreundliche Anpassung von Fahrzeugrückhaltesystemen (Mittelstreifen und Schutzeinrichtungen zur Vermeidung einer Gefährdung ungeschützter Verkehrsteilnehmer);
- d)
- Endkonstruktion von Schutzeinrichtungen;
- e)
- geeignete Fahrzeugrückhaltesysteme an Brücken und Durchlässen;
- f)
- Zäune (in Straßen mit beschränktem Zugang).
- 7.
-
Straßenbelag:
- a)
- Schäden am Straßenbelag;
- b)
- Griffigkeit;
- c)
- loses Material/Kies/Steine;
- d)
- Pfützenbildung, Wasserableitung.
- 8.
-
Brücken und Tunnel:
- a)
- Vorhandensein und Anzahl von Brücken;
- b)
- Vorhandensein und Anzahl von Tunneln;
- c)
- visuelle Elemente, die Gefahren für die Sicherheit der Infrastruktur abbilden.
- 9.
-
Sonstige Aspekte:
- a)
- Bereitstellung sicherer Parkplätze und Rastanlagen;
- b)
- Vorkehrungen für schwere Nutzfahrzeuge;
- c)
- Blendung durch Scheinwerfer;
- d)
- Straßenbauarbeiten;
- e)
- unsichere Tätigkeiten am Straßenrand;
- f)
- geeignete Informationen in den telematischen Anlagen (z. B. Wechselverkehrszeichen);
- g)
- Wildtiere und andere Tiere;
- h)
- Hinweise auf Schulen (falls zutreffend).
- 4.
-
Anhang III erhält folgende Fassung:
ANHANG III
- 1.
-
Allgemein:
- a)
- Art der Straße in Bezug auf Art und Größe der Regionen/Städte, die sie verbindet;
- b)
- Länge des Straßenabschnitts;
- c)
- Gebietstyp (ländlich, städtisch);
- d)
- Flächennutzung (Bildungseinrichtungen, Handel, Industrie und verarbeitendes Gewerbe, Wohngebäude, Landwirtschaft, unerschlossene Gebiete);
- e)
- Dichte der Zugangspunkte zu Grundstücken;
- f)
- Vorhandensein einer Versorgungsstraße (z. B. für Geschäfte);
- g)
- Vorhandensein von Straßenbauarbeiten;
- h)
- Vorhandensein von Parkplätzen.
- 2.
-
Verkehrsaufkommen;
- a)
- Verkehrsaufkommen;
- b)
- festgestelltes Kraftradaufkommen;
- c)
- festgestelltes Fußgängeraufkommen auf beiden Seiten, unter Hinweis darauf, ob sie sich „entlang” der Straße bewegen oder diese „queren” ;
- d)
- festgestelltes Fahrradaufkommen auf beiden Seiten, unter Hinweis darauf, ob sich die Radfahrer „entlang” der Straße bewegen oder diese „queren” ;
- e)
- festgestelltes Schwerverkehrsaufkommen;
- f)
- geschätzte Fußgängerströme in Abhängigkeit der Merkmale der Nutzung der angrenzenden Flächen;
- g)
- geschätzte Fahrradströme in Abhängigkeit der Merkmale der Nutzung der angrenzenden Flächen.
- 3.
-
Unfalldaten:
- a)
- Anzahl, Ort und Ursache tödlicher Unfälle nach Verkehrsteilnehmergruppe;
- b)
- Anzahl und Ort der Unfälle mit Schwerverletzten nach Verkehrsteilnehmergruppe.
- 4.
-
Betriebsmerkmale:
- a)
- Geschwindigkeitsbeschränkung (allgemein, für Krafträder; für Lastkraftwagen);
- b)
- Betriebsgeschwindigkeit (85. Perzentile);
- c)
- Geschwindigkeitsmanagement und/oder Verkehrsberuhigung;
- d)
- Vorhandensein von telematischen Einrichtungen: Stauhinweise, Wechselverkehrszeichen;
- e)
- Hinweis auf eine Schule;
- f)
- Anwesenheit eines Schülerlotsen zu vorgeschriebenen Zeiten.
- 5.
-
Geometrische Merkmale:
- a)
- Querschnittsmerkmale (Anzahl, Art und Breite der Fahrstreifen, Layout und Material des Mittelstreifens, Radwegen, Fußwege usw.) einschließlich ihrer Variabilität;
- b)
- horizontale Krümmung;
- c)
- Gefälle und vertikale Trassierung;
- d)
- Sichtbarkeit und Sichtweiten.
- 6.
-
Objekte, freizuhaltende Flächen und Fahrzeugrückhaltesysteme:
- a)
- Straßenseitenraum und freizuhaltende Flächen;
- b)
- feststehende Hindernisse neben der Straße (z. B. Beleuchtungsmasten, Bäume usw.);
- c)
- Abstand der Hindernisse von der Straße;
- d)
- Hindernisdichte;
- e)
- Rüttelstreifen;
- f)
- Fahrzeugrückhaltesysteme.
- 7.
-
Brücken und Tunnel:
- a)
- Vorhandensein und Anzahl von Brücken, einschließlich einschlägiger Informationen über sie;
- b)
- Vorhandensein und Anzahl von Tunneln, einschließlich einschlägiger Informationen über sie;
- c)
- visuelle Elemente, die Gefahren für die Sicherheit der Infrastruktur darstellen.
- 8.
-
Kreuzungen:
- a)
- Art der Kreuzung und Anzahl der Straßenäste (unter besonderer Berücksichtigung der Art der Regelung und des Vorhandenseins geschützter Abbiegestreifen);
- b)
- Vorhandensein einer „Kanalisierung” des Verkehrs;
- c)
- Qualität der Kreuzung;
- d)
- Verkehrsaufkommen der sich kreuzenden Straßen;
- e)
- Vorhandensein von höhengleichen Bahnübergängen (insbesondere unter Hinweis auf die Art des Übergangs und darauf, ob es sich um bemannte, unbemannte, manuell oder automatisiert betriebene Anlagen handelt).
- 9.
-
Instandhaltung:
- a)
- Schäden am Straßenbelag;
- b)
- Griffigkeit des Straßenbelags;
- c)
- Zustand des Randstreifens (einschließlich Vegetation);
- d)
- Zustand der Beschilderung, Markierungen und Leitelemente;
- e)
- Zustand der Fahrzeugrückhaltesysteme.
- 10.
-
Einrichtungen für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:
- a)
- Fußgänger- und Radfahrerüberwege (höhengleich und Überführung/Unterführung);
- b)
- Radfahrerüberwege (höhengleich und Überführung/Unterführung);
- c)
- Fußgängerabsperrungen;
- d)
- Vorhandensein eines Gehweges oder einer getrennten Einrichtung;
- e)
- Einrichtungen für Radfahrer und Art der Einrichtung (Radwege, Radfahrstreifen, Sonstiges);
- f)
- Qualität der Fußgängerüberwege in Bezug auf seine Sichtbarkeit und Beschilderung;
- g)
- Fußgänger- und Radfahrerüberwege in der Zufahrt des einmündenden untergeordneten Straßennetzes.
- h)
- Vorhandensein von Alternativstrecken für Fußgänger und Radfahrer, wenn keine abgetrennten Einrichtungen vorhanden sind.
- 11.
-
Vor bzw. nach Unfällen aktivierte Systeme zur Minderung der Schwere von Verletzungen durch Verkehrsunfälle:
- a)
- Netzbetriebszentren und andere Überwachungseinrichtungen;
- b)
- Mechanismen, mit denen Verkehrsteilnehmer über die Fahrbedingungen informiert werden, um Unfälle und Störfälle zu verhindern;
- c)
- Systeme zur automatischen Störfallerfassung: Sensoren und Kameras;
- d)
- Systeme zum Management von Störfällen;
- e)
- Systeme für die Kommunikation mit Notrufdiensten.
- 5.
-
Anhang IV wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
- 1.
- Lage des Unfallortes (so genau wie möglich), einschließlich GNSS-Koordinaten;.
- b)
-
Nummer 5 erhält folgende Fassung:
- 5.
- Angaben zur Schwere des Unfalls.
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