Artikel 1 RL 2019/2034/EU
Gegenstand
In dieser Richtlinie sind Vorschriften für folgende Bereiche festgelegt:
- a)
- das Anfangskapital von Wertpapierfirmen,
- b)
- die Aufsichtsbefugnisse und Instrumente für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die zuständigen Behörden,
- c)
- die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen durch die zuständigen Behörden in einer Weise, die mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2033 vereinbar ist,
- d)
- die Veröffentlichungspflichten für die im Bereich der Aufsichtsvorschriften und der Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen zuständigen Behörden.
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