Artikel 15 DIRL (RL 2019/770/EU)

Ausübung des Rechts auf Beendigung des Vertrags

Der Verbraucher übt sein Recht auf Vertragsbeendigung durch eine Erklärung an den Unternehmer aus, die seinen Entschluss zur Vertragsbeendigung zum Ausdruck bringt.

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