Artikel 25 WKRL (RL 2019/771/EU)

Überprüfung

Die Kommission überprüft spätestens am 12. Juni 2024 die Anwendung dieser Richtlinie, einschließlich der Bestimmungen über Abhilfen und Beweislast — auch hinsichtlich gebrauchter Waren und Waren, die bei öffentlichen Versteigerungen verkauft werden — sowie der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht vor. Darin bewertet sie insbesondere, ob die Anwendung dieser Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2019/770 einen einheitlichen und kohärenten Rahmen für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts hinsichtlich der Bereitstellung von digitalen Inhalten, digitalen Dienstleistungen und Waren mit digitalen Elementen im Einklang mit den für die Politikbereiche der Union maßgeblichen Grundsätzen gewährleistet. Dem Bericht werden gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beigefügt.

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