ANHANG RL 2020/360/EU

In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU erhält Nummer 37 folgende Fassung:

37.

Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

a)
Messungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
b)
Messungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrosionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:

i)
Lösungen mit einer Azidität < pH 1;
ii)
Lösungen mit einer Alkalität > pH 13;
iii)
korrosive, halogengashaltige Lösungen;

c)
Messungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
Läuft am 31. Dezember 2025 ab..

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