In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU erhält Nummer 37 folgende Fassung:
37. |
Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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a)
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Messungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
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b)
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Messungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrosionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:
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i)
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Lösungen mit einer Azidität < pH 1;
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ii)
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Lösungen mit einer Alkalität > pH 13;
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iii)
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korrosive, halogengashaltige Lösungen;
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c)
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Messungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
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Läuft am 31. Dezember 2025 ab.. |
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