ANHANG RL 2020/364/EU

In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 44 angefügt:

44. Cadmium in strahlungstoleranten Bildaufnahmeröhren für Kameras mit einer mittleren Auflösung von mehr als 450 Zeilen, die in Umgebungen mit ionisierender Strahlung von mehr als 100 Gy/h und einer Gesamtdosis von mehr als 100 kGy verwendet werden.
Gilt für die Kategorie 9. Läuft am 31. März 2027 ab.

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