ANHANG RL 2020/364/EU
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 44 angefügt:
44. | Cadmium in strahlungstoleranten Bildaufnahmeröhren für Kameras mit einer mittleren Auflösung von mehr als 450 Zeilen, die in Umgebungen mit ionisierender Strahlung von mehr als 100 Gy/h und einer Gesamtdosis von mehr als 100 kGy verwendet werden. |
Gilt für die Kategorie 9. Läuft am 31. März 2027 ab. |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.