ANHANG RL 2021/1717/EU
Die Anhänge I und III werden wie folgt geändert:
- 1.
-
In Anhang I Nummer 3 wird in Abschnitt 7 folgende Nummer angefügt:
Position Methode Grund für Mangelfeststellung Mängelbewertung gering erheblich gefährlich - 7.13
- eCall (falls eingebaut, gemäß den EU-Typgenehmigungsvorschriften)
- 7.13.1
- Einbau und Konfiguration
Sichtprüfung und — sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden — ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle - a)
- System oder Bauteil fehlt
X - b)
- falsche Softwareversion
X - c)
- falsche Systemkodierung
X - 7.13.2
- Zustand
Sichtprüfung und — sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden — ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle - a)
- System oder Bauteile beschädigt
X - b)
- eCall-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin
X - c)
- Ausfall der elektronischen eCall-Steuereinheit
X - d)
- Ausfall der Mobilfunknetz-Kommunikationsausrüstung
X - e)
- Ausfall des GPS-Signals
X - f)
- Audiokomponenten nicht angeschlossen
X - g)
- Stromquelle nicht angeschlossen oder unzureichende Ladung
X - h)
- System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an
X - 7.13.3
- Leistung
Sichtprüfung und — sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden — ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle - a)
- Mindestdatensatz (MSD) fehlerhaft
X - b)
- Audiokomponenten funktionieren nicht ordnungsgemäß
X - 2.
-
Anhang III Tabelle I Nummer 4 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Spezialfahrzeuge (abgeleitet von einem Fahrzeug der Klasse N), T1b, T2b, T3b, T4.1b, T4.2b und T4.3b” ;
- b)
-
Bezugnahmen auf Fahrzeuge der Klasse „T5” werden durch einen Verweis auf die folgenden Klassen ersetzt:
„T1b, T2b, T3b, T4.1b, T4.2b und T4.3b (P) sowie T1b, T2b, T3b, T4.1b, Tb, T4.2b und T4.3b (D).”
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