ANHANG RL 2021/1717/EU

Die Anhänge I und III werden wie folgt geändert:

1.
In Anhang I Nummer 3 wird in Abschnitt 7 folgende Nummer angefügt:

Position Methode Grund für Mangelfeststellung Mängelbewertung
gering erheblich gefährlich
7.13
eCall (falls eingebaut, gemäß den EU-Typgenehmigungsvorschriften)
7.13.1
Einbau und Konfiguration
Sichtprüfung und — sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden — ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle
a)
System oder Bauteil fehlt
X
b)
falsche Softwareversion
X
c)
falsche Systemkodierung
X
7.13.2
Zustand
Sichtprüfung und — sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden — ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle
a)
System oder Bauteile beschädigt
X
b)
eCall-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin
X
c)
Ausfall der elektronischen eCall-Steuereinheit
X
d)
Ausfall der Mobilfunknetz-Kommunikationsausrüstung
X
e)
Ausfall des GPS-Signals
X
f)
Audiokomponenten nicht angeschlossen
X
g)
Stromquelle nicht angeschlossen oder unzureichende Ladung
X
h)
System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an
X
7.13.3
Leistung
Sichtprüfung und — sofern die technischen Merkmale des Fahrzeugs dies ermöglichen und die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden — ergänzt durch die Verwendung einer elektronischen Schnittstelle
a)
Mindestdatensatz (MSD) fehlerhaft
X
b)
Audiokomponenten funktionieren nicht ordnungsgemäß
X

2.
Anhang III Tabelle I Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

„Spezialfahrzeuge (abgeleitet von einem Fahrzeug der Klasse N), T1b, T2b, T3b, T4.1b, T4.2b und T4.3b” ;

b)
Bezugnahmen auf Fahrzeuge der Klasse „T5” werden durch einen Verweis auf die folgenden Klassen ersetzt:

„T1b, T2b, T3b, T4.1b, T4.2b und T4.3b (P) sowie T1b, T2b, T3b, T4.1b, Tb, T4.2b und T4.3b (D).”

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