Artikel 5 RL 2021/338/EU
Überprüfung
Bis zum 31. Juli 2021 überprüft die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse einer von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation unter anderem a) die Funktionsweise der Struktur der Wertpapiermärkte, die der neuen wirtschaftlichen Realität nach 2020 Rechnung trägt, Fragen der Daten- und Datenqualität im Zusammenhang mit der Marktstruktur und die Transparenzvorschriften, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Drittländern, b) die Vorschriften für Analysen, c) die Vorschriften für alle Arten von Zahlungen an Berater und deren Niveau der beruflichen Qualifikation, d) Produktüberwachung e) Meldung von Verlusten und f) Kundeneinstufung. Gegebenenfalls unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gesetzgebungsvorschlag.
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