ANHANG RL 2021/647/EU
In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgender Eintrag 45 angefügt:
45 | Bleiazid, Bleistyphnat, Bleipikramat, Orangemennige (Bleitetroxid), Bleidioxid in elektrischen und elektronischen Zündmitteln für Sprengstoffe für den zivilen (gewerblichen) Gebrauch und Bariumchromat in pyrotechnischen Langzeit-Verzögerungssätzen elektrischer Zündmittel für Sprengstoffe für den zivilen (gewerblichen) Gebrauch | Gilt für die Kategorie 11 und läuft am 20. April 2026 ab. |
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