ANHANG RL 2022/279/EU
In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU erhält Eintrag 4f folgende Fassung:
Ausnahme | Anwendungsbereich und Gültigkeitsdaten | |
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4f. I | Quecksilber in anderen Entladungslampen für besondere Verwendungszwecke, die in diesem Anhang nicht gesondert aufgeführt sind | Läuft am 24. Februar 2025 ab. |
4f. II | Quecksilber in Hochdruckquecksilber(dampf)lampen, die in Projektoren verwendet werden, die eine Leistung ≥ 2000 ANSI-Lumen erfordern | Läuft am 24. Februar 2027 ab. |
4f. III | Quecksilber in Hochdrucknatrium(dampf)lampen für die Beleuchtung im Gartenbau | Läuft am 24. Februar 2027 ab. |
4f. IV | Quecksilber in Lampen, die Licht im ultravioletten Spektrum emittieren | Läuft am 24. Februar 2027 ab. |
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