ANHANG RL 2022/280/EU

In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU erhält Nummer 4a folgende Fassung:

Ausnahme Anwendungsbereich und Gültigkeitsdaten
4a. Quecksilber in anderen Niederdruckentladungslampen (je Lampe) 15 mg Läuft am 24. Februar 2023 ab.
4a. I Quecksilber in Niederdruckentladungslampen ohne Leuchtstoffbeschichtung, bei denen die Anwendung es erfordert, dass der Hauptbereich der spektralen Lampenleistung im ultravioletten Spektrum liegt: Je Lampe dürfen bis zu 15 mg Quecksilber verwendet werden. Läuft am 24. Februar 2027 ab.

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