Artikel 8 RL 2023/1544/EU
Bewertung
Die Kommission nimmt bis zum 18. August 2029 eine Bewertung der vorliegenden Richtlinie vor. Die Kommission übermittelt den Bewertungsbericht dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die Bewertung wird gemäß den Leitlinien der Kommission für bessere Rechtsetzung durchgeführt. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die für die Ausarbeitung dieses Berichts erforderlichen Informationen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.