Artikel 13 RL 2023/2225/EU
Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung
Unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass Kreditgeber und Kreditvermittler die Verbraucher klar und verständlich informieren, wenn sie ihnen ein Angebot unterbreiten, das auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten personalisiert wurde.
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