Artikel 11 RL 2023/970/EU
Unterstützung für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmern
Die Mitgliedstaaten bieten Arbeitgebern mit weniger als 250 Arbeitnehmern und den betreffenden Arbeitnehmervertretern Unterstützung in Form von technischer Hilfe und Schulungen, um die Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zu erleichtern.
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