ANHANG I RL 2024/1275/EU
Gemeinsamer allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (gemäß Artikel 4)
- 1.
- Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wird anhand des berechneten oder erfassten Energieverbrauchs bestimmt und spiegelt den typischen Energieverbrauch für Raumheizung, Raumkühlung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, Lüftung, eingebaute Beleuchtung und andere gebäudetechnische Systeme wider. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der typische Energieverbrauch die tatsächlichen Betriebsbedingungen für jede relevante Typologie abbildet und das typische Verbraucherverhalten widerspiegelt. Der typische Energieverbrauch und das typische Verbraucherverhalten beruhen, soweit möglich, auf verfügbaren nationalen Statistiken, Bauvorschriften und den erfassten Daten.
Wird die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs berechnet, muss es anhand der Berechnungsmethode möglich sein, den Einfluss des Verhaltens der Bewohner und der klimatischen Verhältnisse vor Ort zu ermitteln, der im Ergebnis der Berechnung jedoch nicht zu berücksichtigen ist. Der für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verwendende erfasste Energieverbrauch muss mindestens monatlich abgelesen werden, und es muss zwischen verschiedenen Energieträgern unterschieden werden.
Die Mitgliedstaaten können den erfassten Energieverbrauch unter typischen Betriebsbedingungen verwenden, um die Richtigkeit des berechneten Energieverbrauchs zu überprüfen und einen Vergleich zwischen der berechneten und der tatsächlichen Gesamtenergieeffizienz zu ermöglichen. Der für die Zwecke der Überprüfung und des Vergleichs erfasste Energieverbrauch kann auf monatlichen Ablesungen beruhen.
Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wird zum Zwecke der Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz und der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz durch einen numerischen Indikator für den Primärenergieverbrauch pro Bezugsflächeneinheit und Jahr in kWh/(m2.a) ausgedrückt. Die für die Bestimmung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angewandte Methode muss transparent und offen für Innovationen sein.
Die Mitgliedstaaten beschreiben ihre nationale Berechnungsmethode gemäß Anhang A der wesentlichen Europäischen Normen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, nämlich (EN) ISO 52000-1, (EN) ISO 52003-1, (EN) ISO 52010-1, (EN) ISO 52016-1, (EN) ISO 52018-1, EN ISO 52120-1, EN 16798-1 und EN 17423 oder der sie ersetzenden Dokumente. Diese Bestimmung stellt keine rechtliche Kodifizierung der genannten Normen dar.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in Fällen, in denen Gebäude über Fernwärme- oder Fernkältesysteme versorgt werden, die Vorteile einer solchen Versorgung, insbesondere der Anteil der erneuerbaren Energie, in der Berechnungsmethode anhand einzeln zertifizierter oder anerkannter Primärenergiefaktoren anerkannt und berücksichtigt werden.
- 2.
- Der Energiebedarf und der Energieverbrauch für Raumheizung, Raumkühlung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, Lüftung, Beleuchtung und andere gebäudetechnische Systeme sind unter Verwendung monatlicher, stündlicher oder unterstündlicher Berechnungsintervalle zu berechnen, um sich ändernde Bedingungen zu berücksichtigen, die sich erheblich auf den Betrieb und die Leistung des Systems und die Innenraumbedingungen auswirken, und die von den Mitgliedstaaten auf nationaler oder regionaler Ebene festgelegten Niveaus in Bezug auf Gesundheit, Raumluftqualität, einschließlich Komfort, zu optimieren.
Enthalten produktspezifische Vorschriften für energieverbrauchsrelevante Produkte, die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG erlassen wurden, spezifische Anforderungen an die Produktinformationen für die Zwecke der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz und des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials gemäß der vorliegenden Richtlinie, so dürfen die nationalen Berechnungsmethoden keine zusätzlichen Informationen verlangen.
Die Berechnung der Primärenergie erfolgt auf der Grundlage regelmäßig aktualisierter und vorausschauender Primärenergiefaktoren je Energieträger (wobei zwischen Faktoren der nicht erneuerbaren, der erneuerbaren und der gesamten Primärenergie unterschieden wird) oder Gewichtungsfaktoren je Energieträger, die von den nationalen Behörden anerkannt werden müssen, und unter Berücksichtigung des erwarteten Energiemixes auf der Grundlage des nationalen Energie- und Klimaplans. Diese Primärenergiefaktoren oder Gewichtungsfaktoren können auf nationale, regionale oder lokale Informationen gestützt werden. Primärenergiefaktoren oder Gewichtungsfaktoren können auf jährlicher, jahreszeitlicher, monatlicher, täglicher oder stündlicher Basis festgelegt werden oder sich auf spezifischere für einzelne Fernwärmenetze zur Verfügung gestellte Informationen stützen.
Die Primärenergiefaktoren oder Gewichtungsfaktoren werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Die getroffenen Entscheidungen und die Datenquellen sind gemäß der Norm EN 17423 oder einem diese Norm ersetzenden Dokument anzugeben. Anstelle eines Primärenergiefaktors, der den Strommix des betreffenden Landes widerspiegelt, können sich die Mitgliedstaaten für einen durchschnittlichen Primärenergiefaktor der Union für Strom gemäß der Richtlinie (EU) 2023/1791 entscheiden.
- 3.
- Für die Angabe der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes legen die Mitgliedstaaten zusätzliche numerische Indikatoren für den Gesamtverbrauch nicht erneuerbarer und erneuerbarer Primärenergie und für die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen in kg CO2eq/(m2.a) fest.
- 4.
- Bei der Festlegung der Berechnungsmethode sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- a)
- die nachstehenden tatsächlichen thermischen Eigenschaften des Gebäudes, einschließlich der Innenbauteile:
- i)
- Wärmekapazität,
- ii)
- Wärmedämmung,
- iii)
- passive Heizung,
- iv)
- Kühlelemente,
- v)
- Wärmebrücken;
- b)
- Heizungsanlage und Warmwasserversorgung für den häuslichen Gebrauch, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik;
- c)
- Kapazität der installierten Erzeugung von erneuerbarer Energie und Speicherung von Energie am Standort;
- d)
- Klimaanlagen;
- e)
- natürliche oder mechanische Belüftung, die auch die Luftdichtheit und Wärmerückgewinnung umfassen kann;
- f)
- eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nichtwohngebäuden);
- g)
- Gestaltung, Lage und Ausrichtung des Gebäudes, einschließlich des Außenklimas;
- h)
- passive Solarsysteme und Sonnenschutz;
- i)
- Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas;
- j)
- interne Lasten;
- k)
- Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung und ihre Fähigkeiten zur Überwachung, Steuerung und Optimierung der Gesamtenergieeffizienz.
- 5.
- Der positive Einfluss folgender Aspekte ist zu berücksichtigen:
- a)
- lokale Sonnenexposition, aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- b)
- Elektrizitätsgewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung;
- c)
- Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung;
- d)
- natürliche Beleuchtung;
- e)
- elektrische Speichersysteme;
- f)
- thermische Speichersysteme.
- 6.
- Für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollten die Gebäude angemessen in folgende Kategorien unterteilt werden:
- a)
- Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten;
- b)
- Mehrfamilienhäuser;
- c)
- Bürogebäude;
- d)
- Unterrichtsgebäude;
- e)
- Krankenhäuser;
- f)
- Hotels und Gaststätten;
- g)
- Sportanlagen;
- h)
- Gebäude des Groß- und Einzelhandels;
- i)
- sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude.
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