ANHANG V RL 2024/1275/EU

Vorlage für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (gemäß Artikel 19)

1.
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss auf seiner Vorderseite mindestens folgende Angaben enthalten:

a)
die Gesamtenergieeffizienzklasse;
b)
den berechneten jährlichen Primärenergieverbrauch in kWh/(m2.a);
c)
den berechneten jährlichen Endenergieverbrauch in kWh/(m2.a);
d)
den Anteil von am Standort erzeugter erneuerbarer Energie am Energieverbrauch in %;
e)
die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen in kg CO2eq/(m2.a), und den Wert des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials (falls verfügbar).

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss außerdem folgende Angaben enthalten:

a)
den berechneten jährlichen Primär- und Endenergieverbrauch in kWh oder MWh;
b)
die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in kWh oder MWh; Hauptenergieträger und Art der erneuerbaren Energiequelle;
c)
den berechneten Energiebedarf in kWh/(m2.a);
d)
eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob das Gebäude in der Lage ist, auf externe Signale zu reagieren und den Energieverbrauch anzupassen;
e)
gegebenenfalls eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob das Wärmeverteilungssystem innerhalb des Gebäudes in der Lage ist, mit niedrigen oder effizienteren Temperaturen betrieben zu werden;
f)
die Kontaktdaten der einschlägigen zentralen Anlaufstelle für Renovierungsberatung.

2.
Zusätzlich kann der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz folgende Indikatoren enthalten:

a)
Energieverbrauch, Spitzenlast, Größe des Generators oder der Anlage, Hauptenergieträger und Hauptelement für jeden der folgenden Nutzungszwecke: Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, Lüftung und eingebaute Beleuchtung;
b)
die Treibhausgasemissionsklasse (falls zutreffend);
c)
Informationen über die CO2-Entfernung im Zusammenhang mit der vorübergehenden CO2-Speicherung in oder auf Gebäuden;
d)
eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob für das Gebäude ein Renovierungspass vorliegt;
e)
den durchschnittlichen U-Wert für opake Elemente der Gebäudehülle;
f)
den durchschnittlichen U-Wert für transparente Elemente der Gebäudehülle;
g)
Art des am häufigsten vorkommenden transparenten Elements (z. B. Doppelglas-Fenster);
h)
Ergebnisse der Analyse des Überhitzungsrisikos (falls verfügbar);
i)
Vorhandensein fest installierter Sensoren zur Überwachung der Raumklimaqualität;
j)
Vorhandensein fest installierter Steuerungseinheiten, die auf die Raumklimaqualität reagieren;
k)
Anzahl und Art der Ladepunkte für Elektrofahrzeuge;
l)
Vorhandensein, Art und Größe von Energiespeichersystemen;
m)
gegebenenfalls voraussichtliche verbleibende Lebensdauer der Heizungsanlagen oder Klimaanlagen und -geräte;
n)
Möglichkeit der Anpassung der Heizungsanlage an einen Betrieb mit effizienteren Temperatureinstellungen;
o)
Möglichkeit der Anpassung der Anlage für Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch an einen Betrieb mit effizienteren Temperatureinstellungen;
p)
Möglichkeit der Anpassung der Klimaanlage an einen Betrieb mit effizienteren Temperatureinstellungen;
q)
den erfassten Energieverbrauch;
r)
Ob ein Anschluss an ein Fernwärme- und Fernkältenetz besteht, und — sofern verfügbar — Informationen über einen möglichen Anschluss an ein effizientes Fernwärme- und Fernkältenetz;
s)
lokale Primärenergiefaktoren und zugehörige CO2-Emissionsfaktoren des angeschlossenen lokalen Fernwärme- und Fernkältenetzes;
t)
betriebsbedingte Feinstaubemissionen (PM2,5).

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz kann die folgenden Angaben über den Zusammenhang mit anderen Initiativen enthalten, sofern diese in dem betreffenden Mitgliedstaat Anwendung finden:

a)
eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob für das Gebäude eine Beurteilung der Intelligenzfähigkeit durchgeführt wurde;
b)
falls verfügbar, den Wert der Beurteilung der Intelligenzfähigkeit;
c)
eine Ja/Nein-Angabe darüber, ob für das Gebäude ein digitales Gebäudelogbuch verfügbar ist.

Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichermaßen Zugang zu den Informationen in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz haben.

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