Artikel 15 RL 2024/1500/EU
Konsultation
Die Mitgliedstaaten richten Verfahren ein, um sicherzustellen, dass die Regierung und die zuständigen Behörden die Gleichbehandlungsstellen zu Rechtsvorschriften, Politik, Verfahren und Programmen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten, die sich aus den Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU ergeben, konsultieren.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gleichbehandlungsstellen das Recht haben, in diesen Angelegenheiten Empfehlungen auszusprechen, die Empfehlungen zu veröffentlichen und Rückmeldungen zu diesen Empfehlungen zu verlangen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.