Artikel 1 RL 2026/192/EU

Folgende Zeile wird in Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG eingefügt:

Cobalt CMR 1B

In Spielzeug und Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl als Verunreinigung des im nichtrostenden Stahl enthaltenen Nickels

In Spielzeugteilen, die elektrischen Strom leiten sollen

In Neodym-Magneten, die in Spielzeug verwendet werden, wenn diese Magnete nicht verschluckt oder eingeatmet werden können

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