Artikel 1 RL 2026/192/EU
Folgende Zeile wird in Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG eingefügt:
| Cobalt | CMR 1B |
In Spielzeug und Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl als Verunreinigung des im nichtrostenden Stahl enthaltenen Nickels In Spielzeugteilen, die elektrischen Strom leiten sollen In Neodym-Magneten, die in Spielzeug verwendet werden, wenn diese Magnete nicht verschluckt oder eingeatmet werden können |
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