Artikel 22 RL 66/400/EWG

Diese Richtlinie berührt nicht die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pfanzen oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.