ANHANG III RL 68/193/EWG
VERPACKUNG
1 — Art | 2 — Stückzahl | 3 — Höchstmenge |
---|---|---|
|
25, 50, 100 oder ein Vielfaches von 100 | 500 |
|
50, 100 oder ein Vielfaches von 100 | 500 |
|
||
|
100 oder 200 | 200 |
|
500 oder ein Vielfaches davon | 5000 |
|
100 oder ein Vielfaches davon | 1000 |
|
100 oder ein Vielfaches davon | 500 |
BESONDERE BEDINGUNGEN
-
I.
-
Kleine Mengen
Erforderlichenfalls kann die Größe (Stückzahl) der Verpackungen und Bündel aller Arten und Klassen des in Spalte 1 aufgeführten Vermehrungsguts die in Spalte 2 aufgeführte Mindestmenge unterschreiten.- II.
- Substrat durchwurzelnde Reben in Töpfen, Kisten und Kartonagen
Die Stückzahl und die Höchstmenge finden keine Anwendung.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.