Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … RL 70/157/EWG

betreffend die Typgenehmigung als selbständige technische Einheit einer Auspuffvorrichtung für Kraftfahrzeuge in Bezug auf die Richtlinie 70/157/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG

1. Weitere Angaben

1.1. Teile der technischen Einheit:

1.2. Fabrik- oder Handelsmarke des Fahrzeugtyps (der Fahrzeugtypen), für den (die) die Schalldämpferanlage bestimmt ist(1)

1.3. Fahrzeugtyp(en) mit Betriebserlaubnisnummer(n):

1.4. Motor

1.4.1. Art des Motors (Ottomotor, Dieselmotor):

1.4.2. Fahrräder: Zweitaktmotor oder Viertaktmotor:

1.4.3. Hubraum:

1.4.4. Nennleistung: . kW bei min–1

1.5. Anzahl der Gänge des Schaltgetriebes:

1.6. Benutzte Übersetzungsverhältnisse des Schaltgetriebes:

1.7. Übersetzungsverhältnis(se) der Achse:

1.8. Geräuschpegelwerte:

    Fahrgeräusch: dB(A), stabilisierte Geschwindigkeit km/h vor der Beschleunigung;

    Standgeräusch dB(A), bei min–1

1.9. Wert des Abgasgegendrucks:

1.10. Etwaige Benutzungsbeschränkungen, Montageanleitung:

2. Anmerkungen:

Fußnote(n):

(1)

Sind mehrere Fahrzeugtypen angegeben, so sind die Nummern 1.3 bis einschlieβlich 1.10 für jeden Typ auszufüllen.

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