Nachtrag zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. … RL 70/157/EWG
betreffend die Typgenehmigung als selbständige technische Einheit einer Auspuffvorrichtung für Kraftfahrzeuge in Bezug auf die Richtlinie 70/157/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG
1.
Weitere Angaben
1.1.
Teile der technischen Einheit:
1.2.
Fabrik- oder Handelsmarke des Fahrzeugtyps (der Fahrzeugtypen), für den (die) die Schalldämpferanlage bestimmt ist(1)
1.3.
Fahrzeugtyp(en) mit Betriebserlaubnisnummer(n):
1.4.
Motor
1.4.1.
Art des Motors (Ottomotor, Dieselmotor):
1.4.2.
Fahrräder: Zweitaktmotor oder Viertaktmotor:
1.4.3.
Hubraum:
1.4.4.
Nennleistung: . kW bei min–1
1.5.
Anzahl der Gänge des Schaltgetriebes:
1.6.
Benutzte Übersetzungsverhältnisse des Schaltgetriebes:
1.7.
Übersetzungsverhältnis(se) der Achse:
1.8.
Geräuschpegelwerte:
Fahrgeräusch: dB(A), stabilisierte Geschwindigkeit km/h vor der Beschleunigung;
Standgeräusch dB(A), bei min–1
1.9.
Wert des Abgasgegendrucks:
1.10.
Etwaige Benutzungsbeschränkungen, Montageanleitung:
1.4.1. Art des Motors (Ottomotor, Dieselmotor):
1.4.2. Fahrräder: Zweitaktmotor oder Viertaktmotor:
1.4.3. Hubraum:
1.4.4. Nennleistung: . kW bei min–1
Fahrgeräusch: dB(A), stabilisierte Geschwindigkeit km/h vor der Beschleunigung;
Standgeräusch dB(A), bei min–1
2. Anmerkungen:
Fußnote(n):
- (1)
Sind mehrere Fahrzeugtypen angegeben, so sind die Nummern 1.3 bis einschlieβlich 1.10 für jeden Typ auszufüllen.
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