Präambel RL 71/347/EWG
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Meßgeräte und Meßverfahren, die in den Mitgliedstaaten bei der Bestimmung der Schüttdichte von Getreide verwendet werden, sind sehr unterschiedlich und wirken sich direkt auf das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes aus. Eine Angleichung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich soll nicht nur den Handel mit Getreide, sondern auch den Handel mit Meßgeräten erleichtern.
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, einen besonderen Begriff, die „EWG-Schüttdichte” , zu definieren und die technischen Vorschriften festzulegen, denen die Normalmeßgeräte entsprechen müssen, mit deren Hilfe dieser Bezugswert bestimmt wird.
Meßgeräte, deren Meßgenauigkeit im Verhältnis zu derjenigen der Normalgeräte definiert ist und die den in der Richtlinie des Rates vom 26. Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren(3) vorgeschriebenen Kontrollen unterzogen worden sind, bieten eine ausreichende Garantie, so daß sie in allen Mitgliedstaaten gesetzlich verwendet werden können. Demnach wird ihr Vertrieb in der gesamten Gemeinschaft ermöglicht.
Im Handel zwischen den Mitgliedstaaten muß die Messung der Schüttdichte von Getreide nach den unterschiedlichen Vorschriften und Gebräuchen, die zur Zeit in der Gemeinschaft gelten, verboten werden. Die ausschließliche und obligatorische Verwendung der EWG-Schüttdichte in allen Mitgliedstaaten wird jede Anfechtung dieses Meßverfahrens im innergemeinschaftlichen Handel verhindern —
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. Nr. C 63 vom 28. 5. 1969, S. 27.
- (2)
ABl. Nr. C 4 vom 14. 1. 1969, S. 4.
- (3)
ABl. Nr. L 202 vom 6. 9. 1971, S. 1.
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