ANHANG IX RL 72/245/EWG

VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER STÖRFESTIGKEIT VON ELEKTRISCHEN/ELEKTRONISCHEN UNTERBAUGRUPPEN GEGENÜBER EINGESTRAHLTEN ELEKTROMAGNETISCHEN FELDERN

1.
Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die in diesem Anhang beschriebenen Prüfverfahren können auf EUBs angewandt werden.

1.2
Prüfverfahren

1.2.1 EUBs können nach Wahl des Herstellers die Anforderungen jeglicher Kombination der folgenden Prüfverfahren erfüllen, vorausgesetzt der komplette Frequenzbereich nach Punkt 3.1 dieses Anhangs wird abgedeckt.

Absorberkammerprüfung nach ISO 11452-2: 2. Aufl. 2004

Prüfung in der TEM-Zelle nach ISO 11452-3: 2. Aufl. 2001

Prüfung durch Stromeinspeisung nach ISO 11452-4: 3. Aufl. 2005

Prüfung in der Streifenleitung nach ISO 11452-5: 2. Aufl. 2002

Prüfung in der 800-mm-Streifenleitung nach Punkt 4.5 dieses Anhangs

Frequenzbereich und allgemeine Prüfungsbedingungen beruhen auf ISO 11452-1: 3. Aufl. 2005.

2.
Zustand der EUB während der Prüfungen

2.1 Die Prüfbedingungen entsprechen ISO 11452-1: 3. Aufl. 2005.

2.2 Die geprüfte EUB muss eingeschaltet sein und muss so manipuliert werden, dass sie sich in normalem Betriebszustand befindet. Sie ist gemäß den Angaben in diesem Anhang aufzustellen, außer wenn bestimmte Prüfverfahren es anders vorschreiben.

2.3 Keine zum Betrieb der zu prüfenden EUB erforderliche zusätzliche Ausrüstung darf während der Kalibrierungsphase an ihrem Platz sein. Keine solche Ausrüstung darf während der Kalibrierung näher als 1 m am Referenzpunkt sein.

2.4 Um sicherzustellen, dass bei der Wiederholung von Prüfungen und Messungen reproduzierbare Messergebnisse erzielt werden, müssen die Ausrüstung zur Erzeugung der Prüffelder und ihre Anordnung den gleichen Spezifikationen entsprechen wie diejenigen, die während jeder zugehörigen Kalibrierungsphase benutzt wurde.

2.5 Besteht die zu prüfende EUB aus mehr als einem Teil, sollten die Verbindungskabel idealerweise aus der Verkabelung bestehen, die im Fahrzeug Verwendung findet. Sollte diese nicht verfügbar sein, muss die Entfernung zwischen der elektronischen Steuereinheit und dem Anzeigeelement der Norm entsprechen. Alle Kabelsätze sollten mit möglichst realistischen Ausgängen versehen sein, vorzugsweise mit echten Lasten und Schaltelementen.

3.
Prüfanforderungen

3.1
Frequenzbereich, Verweilzeiten

Die Messungen werden im Frequenzbereich 20 bis 2000 MHz vorgenommen, wobei die Frequenzschritte der ISO 11452-1: 3. Aufl. 2005 entsprechen. Die Prüfsignalmodulation ist:

AM, mit 1 kHz Modulation und einem Modulationsgrad von 80 % im Frequenzbereich 20-800 MHz und

PM, t = 577 μs, Periode 4600 μs im 800-2000 MHz Frequenzbereich,

wenn vom technischen Dienst und dem EUB-Hersteller nicht anders vereinbart. Die Größe der Frequenzschritte und die Beharrungszeit werden gemäß ISO 11452-1: 3. Aufl. 2005 gewählt.

3.2 Der technische Dienst führt die Prüfungen in den in ISO 11452-1: 3. Aufl. 2005 festgelegten Abständen im Frequenzbereich 20 bis 2000 MHz durch. Alternativ kann der technische Dienst, wenn der Hersteller Messdaten für den gesamten Frequenzbereich vorlegt, die von einem nach den einschlägigen Bestimmungen von ISO 17025 (1. Aufl. 1999) akkreditierten und von der Genehmigungsbehörde anerkannten Prüflabor stammen, eine begrenzte Anzahl von Festfrequenzen aus dem Bereich auswählen, z. B. 27, 45, 65, 90, 120, 150, 190, 230, 280, 380, 450, 600, 750, 900, 1300 und 1800 MHz, um zu bestätigen, dass die EUB den Anforderungen dieses Anhangs entspricht.

3.3 Versagt eine EUB bei der Prüfung nach diesem Anhang, muss sichergestellt sein, dass das Versagen auf die wesentlichen Prüfbedingungen und nicht auf die Erzeugung unkontrollierter Felder zurückzuführen ist.

4.
Spezifische Anforderungen

4.1
Prüfung im mit Absorbermaterial ausgestatteten Raum

4.1.1
Prüfverfahren

Dieses Prüfverfahren erlaubt die Prüfung von elektrischen/elektronischen Fahrzeugsystemen, in dem eine EUB elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt wird, die von einer Antenne erzeugt wird.

4.1.2
Prüfungsdurchführung

Die „Referenzfeldmethode” nach ISO 11452-2: 2. Aufl. 2004 wird verwendet, um die Prüffeldbedingungen zu erreichen. Die Prüfung wird mit vertikaler Polarisierung durchgeführt.

4.2
Prüfung in der TEM-Zelle

4.2.1
Prüfverfahren

Die TEM-Zelle (Transversal-Elektro-Magnetisch) erzeugt homogene Felder zwischen Innenleiter (Septum) und Gehäuse (Masseplatte).

4.2.2
Prüfungsdurchführung

Die Prüfbedingungen entsprechen ISO 11452-3: 2. Aufl. 2001. Je nach zu prüfender EUB wählt die Prüfbehörde das Verfahren der maximalen Feldkopplung mit der EUB oder mit der Verkabelung innerhalb der TEM-Zelle.

4.3
Prüfung durch Stromeinspeisung

4.3.1
Prüfverfahren

Dies ist ein Verfahren zur Durchführung von Störfestigkeitsprüfungen durch Induzieren von Strömen direkt in die Verkabelung mit Hilfe einer Stromzange.

4.3.2
Prüfungsdurchführung

Die Prüfung wird gemäß ISO 11452-4: 3. Aufl. 2005 auf einem Prüfstand durchgeführt. Alternativ kann die EUB gemäß ISO 11451-4 (1. Aufl. 1995) geprüft werden, wenn sie im Fahrzeug eingebaut ist.

Die Stromzange ist in 150 mm Entfernung von der zu prüfenden EUB aufzustellen.

Zur Berechnung von eingespeistem Strom aus Vorwärtsleistung ist die Referenzmethode anzuwenden.

Der Frequenzbereich des Verfahrens ist durch die Stromzangenspezifikation begrenzt.

4.4
Prüfung in der Streifenleitung

4.4.1
Prüfverfahren

Dieses Prüfverfahren besteht aus der Einstrahlung festgelegter Feldstärken auf die Verkabelung, die die Komponenten einer EUB miteinander verbindet.

4.4.2
Prüfungsdurchführung

Die Prüfbedingungen entsprechen ISO 11452-5 (2. Aufl. 2002).

4.5
Prüfung in der 800-mm-Streifenleitung

4.5.1
Prüfverfahren

Die Streifenleitung besteht aus zwei im Abstand von 800 mm parallel angeordneten Metallplatten. Die zu prüfende Ausrüstung wird mittig zwischen den Platten aufgestellt und einem elektromagnetischen Feld ausgesetzt (siehe Anlage 1 zu diesem Anhang). Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit sowohl komplette elektronische Systeme inkl. Sensoren und Schaltelementen zu prüfen, als auch das Steuergerät und den Kabelsatz. Es ist geeignet für Geräte, deren größte Ausdehnung weniger als ein Drittel des Plattenabstands beträgt.

4.5.2
Prüfungsdurchführung

4.5.2.1
Aufstellung der Streifenleitung
Die Streifenleitung ist in einem geschirmten Raum (zur Vermeidung zusätzlicher Störungen) unterzubringen und 2 m entfernt von Wänden und jeglichen metallischen Einrichtungen aufzustellen, um elektromagnetische Reflektionen zu vermeiden. Strahlenabsorbierendes Material kann zur Dämpfung dieser Reflektionen benutzt werden. Die Streifenleitung ist auf nicht leitenden Stützen mindestens 0,4 m über dem Boden aufzustellen.
4.5.2.2
Kalibrierung der Streifenleitung
Ein Feldstärkemessgerät ist, bei abwesendem Prüfling, im mittleren Drittel der Längs-, Höhen- und Querausdehnung des Raums zwischen den parallelen Platten anzubringen. Die zugehörige Messausrüstung ist außerhalb des geschirmten Raums zu platzieren. Bei jeder gewünschten Prüffrequenz wird so viel Energie in die Streifenleitung eingespeist, dass die erforderliche Feldstärke an der Antenne erzeugt wird. Diese Ausgangsleistung, oder ein anderer Parameter, der direkt bezogen ist auf die zur Erzeugung des Feldes erforderliche Ausgangsleistung, wird für die Typgenehmigungsprüfung verwendet, solange keine Änderungen in den Einrichtungen oder Ausrüstungen vorgenommen werden, die eine Wiederholung dieses Verfahrens notwendig machen.
4.5.2.3
Einbau der zu prüfenden EUB
Das wichtigste Steuergerät ist im mittleren Drittel der Längs-, Höhen- und Querausdehnung des Raums zwischen den parallelen Platten anzubringen. Es ist auf Stützen aus nicht leitendem Material zu stellen.
4.5.2.4
Hauptkabelsatz und Sensor/Schaltelemente-Leitungen
Der Hauptkabelsatz und alle Sensor/Schaltelemente-Leitungen steigen senkrecht vom Steuergerät zur oberen Leiterplatte auf (dies hilft, die Kopplung mit dem elektromagnetischen Feld zu maximieren). Sodann führen sie auf der Unterseite der Platte zu einer ihrer freien Ecken, werden nach oben geschleift und laufen auf der Oberfläche der Leiterplatte bis zu den Anschlüssen für die Versorgung der Streifenleitung. Die Leitungen führen dann zu der angeschlossenen Ausrüstung, die in einem Gebiet außerhalb des Einflusses des elektromagnetischen Feldes steht, z.B. auf dem Boden des geschirmten Raums 1 m längs entfernt von der Streifenleitung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.