Artikel 2 RL 74/347/EWG

Die Mitgliedstaaten dürfen die EWG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für eine Zugmaschine nicht aus Gründen des Sichtfeldes verweigern, wenn dieses oder der Scheibenwischer den Vorschriften des Anhangs entsprechen.

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