Artikel 12 RL 74/409/EWG

Diese Richtlinie berührt nicht die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Gewichtsklassen, in denen Honig gehandelt werden muß; der Rat legt auf Vorschlag der Kommission vor dem 1. Januar 1979 die hierfür geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften fest.

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