Artikel 3 RL 75/321/EWG
Die Mitgliedstaaten dürfen die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Benutzung der Zugmaschinen nicht wegen deren Lenkanlage verweigern bzw. verbieten, wenn diese den Vorschriften des Anhangs entspricht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.