Artikel 20 RL 75/439/EWG

Die auf Grund der vorliegenden Richtlinie von den Mitgliedstaaten erlassenen Vorschriften können auf zur Zeit der Bekanntgabe dieser Richtlinie bestehende Unternehmen im Sinne des Artikels 6 binnen vier Jahren nach dieser Bekanntgabe schrittweise angewandt werden.

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