ANHANG I RL 75/442/EWG
ABFALLGRUPPEN
- Q1
- Nachstehend nicht näher beschriebene Produktions- oder Verbrauchsrückstände
- Q2
- Nicht den Normen entsprechende Produkte
- Q3
- Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist
- Q4
- Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw., die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind
- Q5
- Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder verschmutzte Stoffe (z. B. Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter usw.)
- Q6
- Nichtverwendbare Elemente (z. B. verbrauchte Batterien, Katalysatoren usw.)
- Q7
- Unverwendbar gewordene Stoffe (z. B. kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze usw.)
- Q8
- Rückstände aus industriellen Verfahren (z. B. Schlacken, Destillationsrückstände usw.)
- Q9
- Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (z. B. Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter usw.)
- Q10
- Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände (z. B. Dreh- und Fräsespäne usw.)
- Q11
- Bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende Rückstände (z. B. im Bergbau, bei der Erdölförderung usw.)
- Q12
- Kontaminierte Stoffe (z. B. mit PCB verschmutztes Öl usw.)
- Q13
- Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich verboten ist
- Q14
- Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden (z. B. in der Landwirtschaft, den Haushaltungen, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten usw.)
- Q15
- Kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von Böden anfallen
- Q16
- Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der obenerwähnten Gruppen angehören.
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