ANHANG RL 76/160/EWG

QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN BADEGEWÄSSER

G=
(guide) = Leitwert
I=
(imperativ) = zwingender Wert.

(0)
Übereinstimmung der Grenzwerte bei außergewhnlichen geographischen oder meteorologischen Verhältnissen vorgesehen.
(1)
Hat eine in früheren Jahren durchgeführte Probenahme Ergebnisse erbracht, die sehr viel günstiger sind als die Anforderungen dieses Anhangs und ist kein neuer Faktor hinzugekommen, der die Qualität der Gewässer verringert haben könnte, so können die zuständigen Behörden die Häufigkeit der Probenahmen um einen Faktor 2 verringern.
(2)
Der Gehalt von den zuständigen Behörden zu überprüfen, wenn eine Untersuchung in dem Badegebiet das Vorhandensein dieser Stoffe möglich erscheinen oder auf eine Verschlechterung der Wasserqualität schließen läßt.
(3)
Diese Parameter müssen von den zuständigen Behörden überprüft werden, wenn die Tendenz zur Eutrophierung der Gewässer besteht.
Parameter G I Mindesthäufigkeit der Probenahme Analysen- oder Prüfungsverfahren
Mikrobiologische Parameter
1 Gesamtcoliforme Bakterien /100 ml 500 10000 14tägig (1)

Fermentation im Mehrfachansatz. Bei positivem Ausfall Überführen in Nachweismilieu. Auszählen (wahrscheinlichste Zahl)

oder

Filtration über Membran und Kultur auf geeignetem Milieu wie Milch-Zucker-Tergitol-Agar, 0,4 %ige Teepol-Nährbouillon, Umpflanzen und Identifizierung verdächtiger Kolonien.

Bei 1. und 2. unterschiedliche Bebrütungstemperatur, je nachdem ob gesamtcoliforme oder faekalcoliforme Bakterien bestimmt werden.

2 Faekelcoliforme Bakterien /100 ml 100 2000 14tägig (1)
3 Streptococcus faec. /100 ml 100 (2)

Litskysche Methode.

Auszählen (wahrscheinlichste Zahl)

oder

Filtration über Membran. Kultur auf geeignetem Nährboden.

4 Salomonellen /1 l 0 (2) Konzentration durch Filtrieren über Membran. Impfen auf Standard-Nährboden. Anreicherung, Überführen auf Isolierungs-Agar-Agar, Identifizierung
5 Darmviren PFU/10 l 0 (2) Konzentration durch Filtrieren, Ausflocken oder Zentrifugieren; Bestätigung
Physikalische und chemische Parameter
6 pH 6-9 (0) (2) Elektrometrie mit Eichung auf pH 7 und 9
7 Färbung keine anomale Änderung der Färbung (0) 14tägig (1)

Besichtigungsprüfung

oder

photometrische Prüfung nach Platin-Kobalt-Eichskala

(2)
8 Mineralöle mg/l kein sichtbarer Film auf der Wasseroberfläche, kein Geruch 14tägig (1)

Besichtigungs- und Geruchsprüfung

oder

estrazione da un volume sufficiente e pesata del residuo secco

± 0,3 (2)
9 Tenside, die auf Methylenblau reagieren

mg/l

(Natrium-lauryl-sulfat)

keine anhaltende Schaumbildung 14tägig (1)

Besichtigungsprüfung

oder

Methylenblauverfahren — absorptionsspektrophotometrisch

± 0,3 (2)
10

Phenol

(Phenol-Zahl)

mg/l

C5H5OH

kein speifischer Geruch 14tägig (1)

Überprüfung auf spezifischen Geruch nach Phenol

oder

Absorptionsspektrophotometrie4-AAP-Methode (4-Aminoantipyrin)

± 0,005 ± 0,005 (2)
11 Tranzparenz m 2 1 (0) 14tägig (1) Secchi-Scheibe
12 Gelöster Sauerstoff %-Sättigung O2 80-120 (2) Winkler-Methode oder elektrometrische Methode (Sauerstoffmesser)
13 Teer-Rückstände und schimmende Körper wie Holz, Kuststoff, Flaschen, Gefäße aus Glas, Kunststoff, Gummi oder sonstigen Stoffen. Bruch oder Splitter keine 14tägig (1) Besichtigungsprüfung
14 Ammoniak mg/l NH4 (3) Absorptions-Spektrophotometer — Nessler-Reagenz — oder Indophenolblau-Methode
15 Kjeldahl-Stickstoff mg/l N (3) Kjedahl-Methode
Andere Stoffe, die als Zeichen von Verschmutzung gelten
16 Pestizide (Parathion, HCD, Diedrin) mg/l (2) Extraktion mit geeigneten Lösungsmitteln und chromatographische Bestimmung
17 Schwermetalle wie: (2) Atomabsorption, gegebenfalls mit vorheriger Extraktion
Arsen mg/l As
Kadmium Cd
Chrom VI Cr VI
Blei Pb
Quecksilber Hg
18 Cyanide mg/l Cn (2) Absorptionsspektrophotometrie mittels spezifischer Reagenzien
19 Nitrate und mg/l NO3 (3) Absorptionsspektrophotometrie mittels spezifischer Reagenzien
Phosphate PO4

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