ANHANG IV RL 76/758/EWG

GELTUNGSBEREICH UND TECHNISCHE VORSCHRIFTEN

1
GELTUNGSBEREICH

Dieser Anhang gilt für Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

2
TECHNISCHE VORSCHRIFTEN

2.1 Die technischen Vorschriften entsprechen denjenigen der Nrn. 2 und 6 bis 9 sowie der Anhänge 1, 4 und 5 der ECE-UNO-Regelung Nr. 91, in der die folgenden Dokumente zusammengefaßt werden:

die Regelung in ihrer ursprünglichen Form (00)(1),

die Ergänzung 1 der Regelung Nr. 91(2),

mit folgenden Ausnahmen:

2.1.1 Bezugnahmen auf die „Regelung Nr. 48” sind als Bezugnahmen auf die „Richtlinie 76/756/EWG” zu verstehen.

2.1.2 Bezugnahmen auf die „Regelung Nr. 37” sind als Bezugnahmen auf „Anhang VII der Richtlinie 76/761/EWG” zu verstehen.

Fußnote(n):

(1)

E/ECE/324Rev. 1/Add. 90.
E/ECE/TRANS/505

(2)

E/ECE/324Rev. 1/Add. 90/Änd. 1.
E/ECE/TRANS/505

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