ANHANG IV RL 76/758/EWG
GELTUNGSBEREICH UND TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
-
1
-
GELTUNGSBEREICH
Dieser Anhang gilt für Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.- 2
- TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
2.1 Die technischen Vorschriften entsprechen denjenigen der Nrn. 2 und 6 bis 9 sowie der Anhänge 1, 4 und 5 der ECE-UNO-Regelung Nr. 91, in der die folgenden Dokumente zusammengefaßt werden:- —
die Regelung in ihrer ursprünglichen Form (00)(1),
- —
die Ergänzung 1 der Regelung Nr. 91(2),
mit folgenden Ausnahmen:2.1.1 Bezugnahmen auf die „Regelung Nr. 48” sind als Bezugnahmen auf die „Richtlinie 76/756/EWG” zu verstehen.
2.1.2 Bezugnahmen auf die „Regelung Nr. 37” sind als Bezugnahmen auf „Anhang VII der Richtlinie 76/761/EWG” zu verstehen.
die Regelung in ihrer ursprünglichen Form (00)(1),
die Ergänzung 1 der Regelung Nr. 91(2),
Fußnote(n):
- (1)
E/ECE/324 Rev. 1/Add. 90. E/ECE/TRANS/505 - (2)
E/ECE/324 Rev. 1/Add. 90/Änd. 1. E/ECE/TRANS/505
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.