ANHANG III RL 77/311/EWG
FESTLEGUNG DES SITZBEZUGSPUNKTES
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1.
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DEFINITION
1.1. Als Sitzbezugspunkt (S) gilt der Punkt in der Längsmittelebene des Sitzes, in dem sich die Tangentialebene am unteren Teil der Rückenstütze mit einer Horizontalebene schneidet. Diese Horizontalebene schneidet ihrerseits die Unterseite des Brettes für den Sitz im Abstand von 150 mm vor dem Sitzbezugspunkt.
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2.
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FESTLEGUNG DES SITZBEZUGSPUNKTES
2.1. Den Sitzbezugspunkt erhält man durch Verwendung des in den Abbildungen 1 und 2 der Anlage zu diesem Anhang dargestellten Gestells, das die Belastung des Sitzes durch den Fahrer simuliert.
2.2. Der Sitz muß sich in der Mittelstellung des vertikalen Verstellbereichs befinden, der von der horizontalen Verstellung unabhängig sein muß. Für die Festlegung der Mikrophonanordnung nach Nummer 3 der Anhänge I und II muß sich der Sitz in der Mittelstellung des horizontalen Verstellbereichs oder so nahe wie möglich an dieser Mittelstellung befinden.
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3.
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MERKMALE DES GESTELLS
3.1. Das in Nummer 2.1 genannte Gestell besteht aus einem Brett für den Sitz und aus zwei Brettern für die Rückenlehne.
3.2. Das untere Brett der Rückenlehne ist in der Gegend des Sitzbeins (A) und der Lenden (B) gelenkig angeschlossen, das Gelenk (B) muß ebenfalls höhenverstellbar sein (siehe Abbildung 2).
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4.
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AUFSETZEN DES GESTELLS
Das Aufsetzen des Gestells geschieht in folgender Weise:4.1. Das Gestell wird auf den Sitz aufgesetzt.
4.2. 50 mm vor dem Gelenk (A) wird ein Druck von 550 N aufgegeben, wonach die beiden Bretter der Rückenlehne leicht tangential gegen diese gedrückt werden.
4.3. Wenn es nicht möglich ist, eine Tangente am unteren Teil der Rückenstütze eindeutig festzulegen, so muß das untere Brett der Rückenlehne leicht in vertikaler Stellung gegen diese angedrückt werden.
4.4. Ist die Fahrersitzaufhängung mit einer Vorrichtung zur Anpassung an das Fahrergewicht versehen, so muß der Sitz so eingestellt werden, daß er sich im gleichen Abstand zu den beiden Extremstellungen befindet.
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