ANHANG RL 77/453/EWG

AUSBILDUNGSPROGRAMM FÜR KRANKENSCHWESTERN UND KRANKENPFLEGER, DIE FÜR DIE ALLGEMEINE PFLEGE VERANTWORTLICH SIND

Das Programm der Ausbildung, die zu einem Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, führt, besteht aus den beiden nachstehenden Abschnitten und mindestens den darin aufgeführten Fächern. Der Unterricht in einem oder mehreren dieser Fächer kann im Rahmen anderer Fächer oder in Verbindung mit ihnen erteilt werden.

A.
Theoretischer Unterricht

a)
Krankenpflege

Berufskunde und Ethik in der Krankenpflege, allgemeine Grundsätze der Gesundheitslehre und der Krankenpflege, Grundsätze der Krankenpflege in bezug auf:

allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete,

allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete,

Kinderpflege und Kinderheilkunde,

Wochen- und Säuglingspflege,

Geisteskrankenpflege und.Psychiatrie,

Altenpflege und Alterskrankheiten;

b)
Grundwissen

Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre, Bakteriologie, Virologie und Parasitologie, Biophysik, Biochemie und Radiologie, Ernährungslehre,
Hygiene:
Gesundheitsvorsorge,
Gesundheitserziehung,
Pharmakologie;

c)
Sozialwissenschaften

Soziologie, Psychologie, Grundbegriffe der Verwaltung, Grundbegriffe der Pädagogik, Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung, Berufsrecht.

B.
Klinische Unterweisung

Krankenpflege auf folgenden Gebieten:

allgemeine Medizin und medizinische Fachgebiete,

allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete,

Kinderpflege und Kinderheilkunde,

Wochen- und Säuglingspflege,

Geisteskrankenpflege und Psychiatrie,

Altenpflege und Alterskrankheiten,

Hauskrankenpflege.

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