ANHANG XIII KORROSIONSPRÜFUNG RL 77/541/EWG
1 | PRÜFEINRICHTUNG |
1.1 | Die Einrichtung besteht aus einer Nebelkammer, einem Behälter mit einer Salzlösung, einer Zuführungseinrichtung für entsprechend konditionierte Druckluft, einer oder mehreren Sprühdüsen, Auflagen für die Prüfmuster, einer Vorrichtung zum Heizen der Kammer und den erforderlichen Meßgeräten. Abmessungen und genaue Ausführung des Gerätes sind freigestellt, vorausgesetzt, daß die Prüfvorschriften eingehalten werden. |
1.2 |
Es ist darauf zu achten, daß die Tropfen der an der Decke oder der Abdeckplatte der Kammer angesammelten Lösung nicht auf die Prüfmuster fallen und |
1.3 | daß die Lösung nicht von den Prüfmustern in den Sprühbehälter tropft und erneut versprüht wird. |
1.4 | Das Gerät darf nicht aus Werkstoffen bestehen, die die Korrosionswirkung des Nebels beeinflussen. |
2 | ANORDNUNG DER IN DER NEBELKAMMER GEPRÜFTEN MUSTER |
2.1 | Die Prüfmuster mit Ausnahme der Retraktoren sind in einem Winkel zwischen 15o und 30o zur Senkrechten und möglichst parallel zum horizontalen Sprühnebelstrom in der Kammer, der nach der größten Prüffläche bestimmt wird, abzustützen oder aufzuhängen. |
2.2 | Die Retraktoren sind so abzustützen oder aufzuhängen, daß sich die Achsen der Aufrollspulen des Gurtbandes rechtwinklig zu der Hauptrichtung des horizontalen Sprühnebelstroms in der Kammer befinden. Ferner muß die Gurtbandöffnung des Retraktors dieser Richtung gegenüberliegen. |
2.3 | Die Muster müssen so angeordnet sein, daß sich der Sprühnebel ungehindert darauf absetzen kann. |
2.4 | Die Muster müssen so angeordnet sein, daß die Salzlösung nicht von einem Muster auf ein anderes tropfen kann. |
3 | SALZLÖSUNG |
3.1 | Die Salzlösung ist durch Auflösen von 5 ± 1 Masseteilen Salz in 95 Teilen destilliertem Wasser herzustellen. Bei dem Salz muß es sich um Natriumchlorid handeln, das praktisch frei von Nickel und Kupfer ist und in trockenem Zustand nicht mehr als 0,1 % Natriumjodid und insgesamt nicht mehr als 0,3 % Verunreinigungen enthält. |
3.2 | Die Lösung muß so beschaffen sein, daß die bei 35 oC versprühte, aufgefangene Lösung einen pH-Wert von zwischen 6,5 und 7,2 aufweist. |
4 |
LUFTZUFUHR Die zu der Düse bzw. den Düsen geleitete Druckluft zum Versprühen der Salzlösung muß öl- und schmutzfrei sein und unter einem Druck von zwischen 70 kN/m2 und 170 kN/m2 gehalten werden. |
5 | VORSCHRIFTEN FÜR DIE NEBELKAMMER |
5.1 | Der Sprühraum in der Nebelkammer ist auf einer Temperatur von 35 ± 5 oC zu halten. Im Sprühraum sind mindestens zwei saubere Sprühnebelauffänger aufzustellen, um die von den Prüfmustern oder anderen Stellen herabfallenden Tropfen aufzufangen. Die Auffänger sind in der Nähe der Prüfmuster aufzustellen, und zwar einer möglichst nahe bei den Düsen und einer möglichst weit von den Düsen entfernt. Der Nebel muß so beschaffen sein, daß bei einer Messung über einen Zeitraum von mindestens 16 Stunden auf je 80 cm2 des horizontalen Auffangsbereichs in jedem Auffänger je Stunde durchschnittlich 1,0 bis 2,0 ml der Lösung aufgefangen werden. |
5.2 | Die Düse bzw. die Düsen sind so auszurichten oder einzustellen, daß der Sprühstrahl nicht direkt auf die Prüfmuster auftrifft. |
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