ANHANG RL 78/1027/EWG
STUDIENPROGRAMM FÜR TIERÄRZTE
Das Programm der Studien, die zu einem Diplom, Prüfungszeugnis oder einem sonstigen Befähigungsnachweis des Tierarztes führen, umfaßt mindestens die nachstehenden Fächer. Der Unterricht in einem oder mehreren dieser Fächer kann im Rahmen der anderen Fächer oder in Verbindung mit ihnen erteilt werden.
- A.
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Grundfächer
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Physik
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Chemie
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Zoologie
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Botanik
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Biomathematik
- B.
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Spezifische Fächer
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Anatomie (einschließlich Histologie und Embryologie)
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Physiologie
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Biochemie
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Genetik
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Pharmakologie
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Pharmazeutik
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Toxikologie
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Mikrobiologie
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Immunologie
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Epidemiologie
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Berufskunde
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Geburtshilfe
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Pathologie (einschließlich pathologischer Anatomie)
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Parasitologie
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Klinische Medizin und Chirurgie (einschließlich Anästhesiologie)
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Klinische Ausbildung betreffend Haustiere, Geflügel und andere Tierarten
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Präventivmedizin
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Radiologie
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Fortpflanzung und Fortpflanzungsstörungen
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Tierseuchenrechtliche Vorschriften
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Gerichtliche Veterinärmedizin und Veterinärrecht
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Therapeutik
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Propädeutik
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Tierproduktion
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Ernährung
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Agronomie
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Agrarwirtschaft
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Tierzucht und Tiergesundheit
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Tierhygiene
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Tierschutz und Verhaltenslehre
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Untersuchung und Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft
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Lebensmittelhygiene und -technologie
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Praktische Arbeiten (einschließlich praktischer Tätigkeit im Schlachthof und der Lebensmittelverarbeitung)
Erste Gruppe: Grundlegende Fächer
Zweite Gruppe: Klinische Fächer
Dritte Gruppe: Tierproduktion
Vierte Gruppe: Lebensmittelhygiene
Die praktische Ausbildung kann in Form eines Praktikums erfolgen, wenn dieses unter der unmittelbaren Kontrolle der zuständigen Behörde oder Einrichtung auf Vollzeitbasis abgeleistet wird und innerhalb der Gesamtdauer der Hochschulausbildung von fünf Jahren nicht mehr als sechs Monate beträgt.
Die Aufteilung des theoretischen und praktischen Unterrichts auf die einzelnen Fächergruppen muß so ausgewogen und koordiniert sein, daß die in Artikel 1 Absatz 1 dieser Richtlinie aufgeführten Kenntnisse und Erfahrungen in angemessener Weise erworben werden können und der Tierarzt damit die Möglichkeit erhält, allen seinen Aufgaben nachzukommen.
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