Artikel 5 RL 78/318/EWG
Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt notwendig sind, werden nach dem Verfahren des Artikels 13 der Richtlinie 70/156/EWG erlassen.
Dieses Verfahren ist jedoch nicht auf Änderungen anwendbar, die auf die Einführung von Vorschriften über andere Scheibenwischer und Scheibenwascher als die der Windschutzscheibe abzielen.
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