Artikel 6 RL 78/933/EWG

Mit dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie verliert die Richtlinie 75/323/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anschluß für die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen von Geräten, Maschinen oder Anhängern, die in der Land- oder Forstwirtschaft verwendet werden sollen, an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern(1) ihre Gültigkeit.

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. L 147 vom 9. 6. 1975, S. 38.

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