ANHANG VI RL 79/622/EWG

KENNZEICHNUNG

Das EWG-Genehmigungszeichen besteht aus einem Rechteck, in dessen Innenfeld der Buchstabe „e” und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Mitgliedstaats stehen, der die Bauartgenehmigung erteilt hat:

1
für Deutschland
2
für Frankreich
3
für Italien
4
für die Niederlande
6
für Belgien
9
für Spanien
11
für das Vereinigte Königreich
13
für Luxemburg
DK
für Dänemark
EL
für Griechenland
IRL
für Irland
P
für Portugal
12
für Österreich
17
für Finnland
5
für Schweden
8
für die Tschechische Republik
29
für Estland
CY
für Zypern
32
für Lettland
36
für Litauen
7
für Ungarn
MT
für Malta
20
für Polen
26
für Slowenien
27
für die Slowakei
34
für Bulgarien
19
für Rumänien

in der Nähe des Rechtecks steht an einer beliebigen Stelle eine EWG-Genehmigungsnummer, die der Nummer des EWG-Bauartgenehmigungsbogens für den betreffenden Typ einer Schutzvorrichtung betreffend ihre Festigkeit sowie die Festigkeit ihrer Befestigung an der Zugmaschine entspricht.

Muster des EWG-Genehmigungszeichens

Das EWG-Genehmigungszeichen wird durch das Symbol „S” ergänzt.

Legende:

Die Schutzvorrichtung mit dem oben angegebenen EWG-Genehmigungszeichen ist eine Vorrichtung, für die in Deutschland (e 1) unter der Nummer 1471 eine EWG-Bauartgenehmigung erteilt wurde.

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