ANHANG RL 79/923/EWG

QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN MUSCHELGEWÄSSER

Abkürzungen:

G=
Richtwert
I=
Imperativer Wert

Parameter G I Referenz-Analyse-Verfahren Mindesthäufigkeit der Probenahme und Messung
1.

pH

pH-Einheit

7 — 9
Elektrometrie

Die Messung erfolgt an Ort und Stelle bei der Probenahme

Vierteljährlich
2. Temperatur oC Die Temperatur, die sich infolge einer Einleitung ergibt, darf in den von der Einleitung beeinflußten Muschelgewässern nicht mehr als 2 oC von der in unbeeinflußten Gewässern gemessenen Temperatur abweichen
Temperaturmessung

Die Messung erfolgt an Ort und Stelle bei der Probenahme

Vierteljährlich
3. Färbung (nach Filtern) mg Pt/l Die Farbe des Wassers nach Filtrierung, die sich infolge einer Einleitung ergibt, darf in den von der Einleitung beeinflussten Muschelgewässern nicht mehr als 100 mg Pt/l von der in unbeeinflussten Gewässern gemessenen Farbe abweichen
Filtration durch Membrane mit 0,45 μm Porengröße

Photometrische Methode nach den Eichwerten der Platin-Kobalt-Skala

Vierteljährlich
4. Schwebstoffe mg/l Der Schwebstoffgehalt, der sich infolge einer Einleitung ergibt, darf in den von der Einleitung beeinflußten Muschelgewässern nicht mehr als 30 % über dem in nicht beeinflußten Gewässern gemessenen Schwebstoffgehalt liegen

Filtration durch Membrane mit 0,45 μm Porengröße, Trocknen bei 105 oC und Wiegen

Zentrifugieren (mindestens 5 min, mittlere Beschleunigung 2800 bis 3200 g), Trocknen bei 105 oC und Wiegen

Vierteljährlich
5. Salzgehalt ‰ 12 — 38 ‰

≤ 40 ‰

Die durch eine Einleitung verursachte Schwankung des Salzgehalts darf in den durch diese Einleitung beeinflußten Muschelgewässern 10 % des in den nicht beeinflußten Gewässern gemessenen Salzgehalts nicht überschreiten

Leitfähigkeitsmessung Monatlich
6. Gelöster Sauerstoff % vom Sättigungswert ≥ 80 %

≥ 70 % (Mittelwert)

Ergibt eine Einzelmessung einen Wert von weniger als 70 %, so werden die Messungen wiederholt

Bei einer Einzelmessung darf sich nur dann ein Wert von weniger als 60 % ergeben, wenn hierdurch die Entwicklung des Muschelbestands nicht beeinträchtigt wird

Winkler-Methode

Elektrochemische Methode

Monatlich mindestens eine Probe, die repräsentativ für niedrigen Sauerstoffgehalt am Tag der Probenahme ist. Wenn jedoch stärkere tägliche Änderungen vermutet werden, sind täglich mindestens zwei Proben zu entnehmen
7. Kohlenwasserstoffe aus Erdöl

Kohlenwasserstoffe dürfen nicht in so großen Mengen in den Muschelgewässern vorhanden sein, daß sie

einen sichtbaren Film an der Wasseroberfläche und/oder eine Ablagerung auf den Schalentieren hervorrufen

schädliche Auswirkungen auf die Schalentiere hervorrufen

Visuelle Inspektion Vierteljährlich
8. Organohalogene Stoffe Die Begrenzung der Konzentration jedes Stoffes im Muschelfleisch muß so sein, daß sie gemäß Artikel 1 zur Qualität der Muschelerzeugnisse beiträgt Die Konzentration keiner der genannten Stoffe im Muschelwasser oder im Muschelfleisch darf so hoch sein, daß sie schädliche Auswirkungen auf die Schalentiere und die Larven hat Gaschromatographie nach Extraktion durch geeignete Lösungsmittel und Reinigung Halbjährlich
9.

Metalle

Silber Ag
Arsen As
Kadmium Cd
Chrom Cr
Kupfer Cu
Quecksilber Hg
Nickel Ni
Blei Pb
Zink Zn

mg/l

Die Begrenzung der Konzentration jedes Stoffes im Muschelfleisch muß so sein, daß sie gemäß Artikel 1 zur Qualität der Muschelerzeugnisse beiträgt

Die Konzentration keiner der genannten Stoffe im Muschelwasser oder im Muschelfleisch darf so hoch sein, daß sie schädliche Auswirkungen auf die Schalentiere und die Larven hat

Die Zusammenwirkungseffekte dieser Metalle sind in Betracht zu ziehen

Atomabsorptionsspektrometrie, gegebenen falls mit vorangehender Konzentration und/oder Extraktion Halbjährlich
10. Fäkalcoliforme 100 ml ≤ 300 im Muschelfleisch und in der Flüssigkeit zwischen den Schalen(1) Verdünnungsmethode mit Fermentation in flüssigen Substraten in mindestens drei Ansätzen in drei Verdünnungen. Bei positivem Ausfall Überführen in Nachweismilieu. Auszählen auf wahrscheinlichste Zahl. Bebrütungstemperatur 44 ± 0,5 oC Vierteljährlich
11. Stoffe, die den Geschmack der Schalentiere beeinflussen Die Konzentration muß geringer sein als diejenige, die den Geschmack der Schalentiere beeinträchtigen kann Geschmacksprüfung der Schalentiere, wenn vermutet wird, daß ein solcher Stoff vorhanden ist
12.

(Dinoflagellatenprodukt)

Saxitoxin

Fußnote(n):

(1)

Bis zur Verabschiedung einer Richtlinie über den Schutz der Verbraucher von Muschelerzeugnissen müßte dieser Wert jedoch in den Gewässern zwingend eingehalten werden, in denen vom Menschen unmittelbar verzehrbare Muscheln leben.

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