Artikel 6a RL 80/181/EWG
Die Umsetzung der Richtlinie betreffende Themen, insbesondere die Frage der zusätzlichen Angaben, werden weiter untersucht; erforderlichenfalls werden geeignete Maßnahmen im Einklang mit dem Verfahren von Artikel 18 der Richtlinie 71/316/EWG(1) des Rates ergriffen.
Fußnote(n):
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ABl. L 202 vom 6.9.1971, S. 1.
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