Artikel 3 RL 80/723/EWG
Die finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den öffentlichen Unternehmen, deren Transparenz gemäßArtikel 1 Absatz 1 zu gewährleisten ist, betreffen insbesondere:
- a)
- Ausgleich von Betriebsverlusten,
- b)
- Kapitaleinlagen oder Kapitalausstattungen,
- c)
- nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Darlehen zu Vorzugsbedingungen,
- d)
- Gewährung von finanziellen Vergünstigungen durch Verzicht auf Gewinne oder Nichteinziehung von Schuldforderungen,
- e)
- Verzicht auf eine normale Verzinsung der eingesetzten öffentlichen Mittel,
- f)
- Ausgleich von durch die öffentliche Hand auferlegten Belastungen.
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