Artikel 10a RL 80/987/EWG

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Arten von nationalen Insolvenzverfahren, die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen, sowie sämtliche diese Verfahren betreffenden Änderungen mit. Die Kommission veröffentlicht diese Mitteilungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

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